Schiedsperson für Menningen gesucht!
Schiedsperson gesucht für Menningen
Streit gehört leider zum Leben, ob in Merzig in der Familie, unter Freunden und Verwandten, der Nachbarschaft oder in Vereinen. Oft gelingt es den Kontrahenten dabei nicht, ihre Konflikte selbst zu lösen und so landen viele Streitigkeiten vor Gericht.
Bevor es so weit kommt, können die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmänner als neutrale Streitschlichter oft helfen. Bei einigen nachbarrechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch vor einem Schiedsamt zudem zwingend erforderlich.
Die Saarländische Schiedsordnung sieht zur Schlichtung dieser Streitigkeiten für jede Gemeinde bzw. Gemeindebezirk die Bestellung einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes vor.
Deren Amtszeit beträgt fünf Jahre und sie kann bei Wiederwahl mehrfach verlängert werden. Zum Schiedsmann oder zur Schiedsfrau dürfen nur Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Schiedsbezirk wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfugung über das eigene Vermögen beschränkt ist. In das Amt kann nicht gewählt werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Die Wahl erfolgt durch den jeweiligen Ortsrat.
Im Mittelpunkt von Schiedsverfahren steht der Schlichtungsgedanke, um eine vergleichsweise und vollstreckbare Beilegung von Streitigkeiten zu erhalten.
Bei den Straftaten „Beleidigung", „Körperverletzung", „Sachbeschädigung", „Hausfriedensbruch", „Bedrohung" und „Verletzung des Briefgeheimnisses" ist eine Schiedsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage sogar zwingend vorgeschrieben.
Diese nicht öffentlichen Verhandlungen finden oft schon nach wenigen Tagen statt. Über die Hälfte der Fälle werden dabei durch einen rechtsverbindlichen Vergleich beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen und Kosten gespart werden.
Für den Stadtteil Menningen wird derzeit eine Schiedsperson gesucht. Wer Interesse an diesem wichtigen Amt hat, kann sich an die Kreisstadt Merzig, Telefon (068 61) 85-321, E-Mail: ordnungsamt@merzig.de, oder
an die Ortsvorsteherin, Frau Therese Schmitt, Telefon
(0 68 61) 85-411, E-Mail: ov-menningen@merzig.de wenden.
Die Kontaktdaten der Schiedspersonen in der Kreisstadt Merzig gibt es unter www.bds-saarland.de auf der Internetseite der Landesvereinigung Saarland des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie beim Amtsgericht Merzig, Telefon (0 68 61) 7032 00, oder bei der Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Merzig, Telefon (0 68 61) 85-321.
Streit gehört leider zum Leben, ob in Merzig in der Familie, unter Freunden und Verwandten, der Nachbarschaft oder in Vereinen. Oft gelingt es den Kontrahenten dabei nicht, ihre Konflikte selbst zu lösen und so landen viele Streitigkeiten vor Gericht.
Bevor es so weit kommt, können die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmänner als neutrale Streitschlichter oft helfen. Bei einigen nachbarrechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch vor einem Schiedsamt zudem zwingend erforderlich.
Die Saarländische Schiedsordnung sieht zur Schlichtung dieser Streitigkeiten für jede Gemeinde bzw. Gemeindebezirk die Bestellung einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes vor.
Deren Amtszeit beträgt fünf Jahre und sie kann bei Wiederwahl mehrfach verlängert werden. Zum Schiedsmann oder zur Schiedsfrau dürfen nur Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, mindestens das 25. Lebensjahr voll-endet haben, im Schiedsbezirk wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfugung über das eigene Vermögen beschränkt ist. In das Amt kann nicht gewählt werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Die Wahl erfolgt durch den jeweiligen Ortsrat.
Im Mittelpunkt von Schiedsverfahren steht der Schlichtungsgedanke, um eine vergleichsweise und vollstreckbare Beilegung von Streitigkeiten zu erhalten.
Bei den Straftaten „Beleidigung", „Körperverletzung", „Sachbeschädigung", „Hausfriedensbruch", „Bedrohung" und „Verletzung des Briefgeheimnisses" ist eine Schiedsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage sogar zwingend vorgeschrieben.
Diese nicht öffentlichen Verhandlungen finden oft schon nach wenigen Tagen statt. Über die Hälfte der Fälle werden dabei durch einen rechtsverbindlichen Vergleich beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen und Kosten gespart werden.
Für den Stadtteil Menningen wird derzeit eine Schiedsperson gesucht. Wer Interesse an diesem wichtigen Amt hat, kann sich an die Kreisstadt Merzig, Telefon (068 61) 85-321, E-Mail: ordnungsamt@merzig.de, oder
an die Ortsvorsteherin, Frau Therese Schmitt, Telefon
(0 68 61) 85-411, E-Mail: ov-menningen@merzig.de wenden.
Die Kontaktdaten der Schiedspersonen in der Kreisstadt Merzig gibt es unter www.bds-saarland.de auf der Internetseite der Landesvereinigung Saarland des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie beim Amtsgericht Merzig, Telefon (0 68 61) 7032 00, oder bei der Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Merzig, Telefon (0 68 61) 85-321.